• Fair und transparent
    Kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
  • Qualifizierte Berater
    Geprüfte und zertifizierte Mitarbeiter.
  • Langjährige Erfahrungen
    Erfahrung in zahlreichen Branchen.

Nutzen Sie unsere Vorteile

Durch langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen, bieten wir Unternehmen bundesweit praxisgerechte Lösungen im Bereich Geldwäscheprävention.

Wir beraten Sie gern.

 

Zur Geldwäscheprävention verpflichtet.

Auf Basis der 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in Kraft getreten. Das Geldwäschegesetz (GwG) regelt in § 2 Abs. 1 GwG ausführlich, welche Unternehmen, Institute und Personengruppen zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind:

  • Kapitalanlagegesellschaften
  • Unternehmen aus dem Finanz- und Versicherungssektor
  • Rechts- und steuerberatenden Berufe
  • Immobilienmakler
  • Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
  • Bestimmte weitere Dienstleister und Treuhänder
  • Güterhändler

Risikomanagement und interne Sicherungsmaßnahmen.

Wir analysieren Ihren Betrieb im Bereich Bargeldumgang und erstellen ein wirksames Risikomanagements zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Darauf aufbauend leiten wir erforderliche, interne Sicherungsmaßnahmen ein, um Sie als Verpflichteten und Ihre Mitarbeiter bestmöglich nach außen vor strafbaren Handlungen im Bereich Geldwäsche zu schützen. Gegenstand der internen Sicherungsmaßnahmen sind Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zum Umgang mit Risiken beim Bargeldumgang .

Zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten bauen wir ein Dokumentationswesen auf und unterstützen Sie bei der Bewertung und Überprüfung von Bargeldzahlungen bis hin zur Erfüllung von Verdachtsmeldepflichten, Präventivmaßnahmen wie Schulungen und Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten qualifizieren Ihre Geldwäscheprävention nachhaltig.​

Wir stellen Ihren externen Geldwäschebeauftragten.

Als Teil Ihres Risikomanagements übernehmen wir die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der unternehmensinternen Umsetzung der Geldwäscheprävention.

  • Entwicklung, Ausarbeitung und Dokumentation der internen Risikoanalyse und Geschäftsanweisung
  • Wir begleiten Sie bei der Analyse, Einrichtung und Verbesserung interner Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten
  • Wir helfen Ihnen Verstöße aufzudecken, aufzuarbeiten und Ihr Risikomanagement anzupassen
 

So gehen wir vor.


  • Geldwäscheprävention ist essentiel, denn Geldwäsche ist existenzbedrohend. Schützen Sie sich präventiv.
Risikoanalyse

Wir prüfen, in welchem Umfang Regelungen zur Geldwäsche zu beachten sind. Gemeinsam schaffen wir interne Strukturen, um die Pflichten des GWG erfüllen zu können.

Sicherungsmaßnahmen

Wir erfassen relevante Abläufe im Unternehmen, um Risiken rechtzeitig zu erkennen. Erforderliche Maßnahmen zur Risikominimierung setzen wir gemeinsam um. Wir schulen Ihre Mitarbeiter und halten Sie über neue gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben auf dem Laufenden.

Geldwäschereporting

Wir prüfen Ihre Zahlungsläufe in Zusammenarbeit mit Ihrer Buchhaltung und führen ggf. weitere notwendige Prüfungen durch (z.B. Prüfung des wirtschaftlichen Berechtigten) und berichten regelmäßig der Geschäftsleitung und den Aufsichtsgremien Ihres Unternehmens. Bei den Dokumentationspflichten unterstützen wir Sie beratend. Wir übernehmen die Kommunikation mit der zuständigen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörde.

  • telefonische Erreichbarkeit im Zeitraum 08-18:00 Uhr
  • Schnellstmögliche Beantwortung schriftlicher Anfragen
 

Kontaktieren Sie uns.

Gern beantworten wir Ihre Fragen oder erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.


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